Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, soll die bestehende obere Strassensperrung der Stallenstrasse in die Oberwiler Hafenrain­strasse aufgehoben werden.
Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse in Oberwil.
Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse in Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat Bottmingen hat am 20. Juni 2023 die Sperrung der Bottminger Stallenstrasse unterhalb der Einmündung der Oberwiler Meisenstrasse beschlossen.

Diese Massnahme war nötig geworden, weil das dortige Fahrverbot mit Zubringerdienst seit Jahren missachtet wird, was zu Reklamationen von Quartieranwohnenden geführt hatte.

Auf eine dagegen eingereichte Beschwerde ist der Regierungsrat mit Entscheid Nummer 2024-220 vom 27. Februar 2024 mangels schutzwürdigen Interesses des Beschwerde­füh­ren­den nicht eingetreten.

Dieser Entscheid ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen.

Stimmige Lösung wurde gefunden

Dem Gemeinderat Oberwil wurden zwei Varianten zur Sperrung unterbreitet, wobei der Gemeinderat Oberwil die Variante mit der Sperrung auf der Stallenstrasse, unterhalb der Meisenstrasse, mit noch offenen Fragen zum Strassenunterhalt, unterstützten konnte.

Im Gespräch zwischen den beiden Gemeindepräsidien und den beiden Verwaltungsleitenden konnte in der Zwischenzeit eine für beide Gemeinden stimmige Lösung gefunden werden.

Im Zuge der Umsetzung der Sperrung auf der Stallenstrasse unterhalb der Meisenstrasse soll die bestehende obere Strassensperrung der Stallenstrasse in die Oberwiler Hafenrain­strasse aufgehoben werden.

Da der Niveauübergang in die Hafenrainstrasse aktuell aber für Motorfahrzeuge teilweise unbefahrbar ist, sind vorgängig dazu bauliche Anpassungen notwendig.

Umsetzung erfolgt durch Bottmingen und Oberwil

Die notwendigen baulichen Massnahmen werden zurzeit evaluiert.

Sobald diese Anpassungen vorgenommen wurden, wird die Sperrung der Stallenstrasse unterhalb der Einmündung der Meisenstrasse umgesetzt.

Die Umsetzung erfolgt partnerschaftlich durch die beiden Gemeinden Bottmingen und Oberwil.

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